In dem heutigen Beitrag schauen wir uns eine der drei Gewalten, nämlich die Gerichte an. Genauer gesagt: Das Amtsgericht. Doch wofür ist es eigentlich zuständig und wozu brauchen wir es?

Was macht ein Amtsgericht?

Das Amtsgericht ist für die meisten Menschen das wohl greifbarste Gericht, da hier Verhandlungen geführt werden, welche über das alltägliche Leben entscheiden. Dies betrifft beispielsweise Urteile zu nicht gezahlten Mieten oder die Frage um das Sorgerecht für Kinder getrennter Eltern. Über dem Amtsgericht stehen in der Hierarchie weitere, höhere Gerichte, wie die Landgerichte, welche über andere Bereiche urteilen. In Deutschland existieren 638 Amtsgerichte, 25 davon sind in Sachsen. Es gibt zwei zentrale Aufgabengebiete: Zivilrechtsverfahren und Strafrechtsverfahren.

Warum gibt es Gerichte?

In einer Demokratie existiert die sogenannte Gewaltenteilung, bei der die drei Gewalten Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt) sich gegenseitig kontrollieren. So wird verhindert, dass eine einzelne Person oder ein kleiner Personenkreis die gesamte Macht im Land hat. Alle Gerichte, und somit auch das Amtsgericht, gehören zur Judikativen. Während also das Parlament Gesetze ausarbeitet und die Polizei und Verwaltung Gesetze ausführen, überprüfen Gerichte, ob zum Beispiel gegen ein Gesetz verstoßen wurde und ob deshalb eine Strafe verhängt werden muss.

Zivilsachen

Amtsgerichte beschäftigen sich mit Zivilrechts- sowie Strafrechtsverfahren. Doch wo liegt der Unterschied? Zu Zivilsachen gehören u.a. Familiensachen oder Wohnungsstreitigkeit. Amtsgerichte sind allerdings nur für solche Streitigkeiten zuständig, solange diese sich nicht auf Ansprüche beziehen, welche höher als 5000€ sind. Zwei Beispiele: Der Vermieter fordert Mieterhöhung, der Mieter möchte aber nicht zahlen. Oder: Die Erbin möchte nach dem Tod ihrer Großmutter den wertvollen Schmuck haben, die Verwandten geben diesen aber nicht heraus.

Strafsachen

Zu Strafsachen gehören beispielsweise Verbrechen wie Körperverletzung oder Diebstahl. Das Amtsgericht ist für Strafsachen zuständig, wenn im Einzelfall keine höhere Strafe als vier Jahre Gefängnis, oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzw. in der Sicherheitsverwahrung zu erwarten ist. Wenn es sich also um ein besonders schweres Verbrechen wie einen großen Bankraub handelt, dann ist ein höheres Gericht dafür verantwortlich. Neben den Zivil- und Strafsachen gibt es noch einen “Dienstleistungsbereich”. Dieser umfasst die Führung verschiedener Register (Grundbuch, Handels- und Vereinsregister), Nachlass und Betreuung.

Besuch beim Amtsgericht

“Die gläserne Stadt” nimmt gerne Anmeldungen für einen Besuch Eurer Klasse bei einer Verhandlung im Amtsgericht entgegen. Auch ein Gerichts-Planspiel zu den Themen “Diebstahl” oder Körperverletzung” ist möglich.

Außerdem seid Ihr herzlich dazu eingeladen, euch den Steckbrief zum Thema “Amtsgericht” für Zuhause oder den Unterricht herunterzuladen!

Für Rückfragen steht euch Lisa Porsch unter l.porsch@aktion-zivilcourage.de oder 03501/4629070 zur Verfügung. (Foto: Pirnaer Amtsgericht. © bild.de)