Der Bundestag wird vom Volk gewählt und sitzt im alten Reichstagsgebäude in Berlin. In der Legislaturperiode von 2017 bis 2021 sitzen insgesamt 709 gewählte Abgeordnete im Bundestag. Damit ist der Deutsche Bundestag das zweitgrößte Parlament der Welt, sofern man einen einzelnen Staat betrachtet. Die Abgeordneten diskutieren und streiten über „den richtigen politischen Weg“. Bei der sog. Gewaltenteilung, welche in unserem Grundgesetz fest verankert ist, wird der Bundestag zur gesetzgebenden (legislativen) Gewalt zugeordnet. Dem Bundestag stehen die Bundesregierung als ausführende (exekutive) sowie die Gerichte als Judikative (rechtsprechende Gewalt) gegenüber. Ein weiteres, wichtiges Organ ist der Bundesrat.

Die Aufgaben des Bundestages

Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundestags zählen neben der Gesetzgebung (welche in einem anderen Beitrag ausführlicher erklärt wird) die Kontrolle der Regierung sowie der Beschluss des deutschen Haushalts.

Der Haushalt

Bei dem Haushaltsplan werden jährlich die Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt, er ist sozusagen das „Regierungsprogramm in Zahlen“. Hier wird entschieden, wie viel Geld der Bund für welche Aktivitäten ausgibt, seien es Gesundheit, Sicherheit oder Wirtschaft. Der Haushaltsentwurf wird vom Finanzministerium angefertigt, die Bundesregierung muss diesen beraten und beschließen. Der Bundestag und Bundesrat müssen diesen Entwurf bestätigen, damit dieser offiziell ist.

Die Regierungskontrolle

Bei der Regierungskontrolle ist es wichtig, dass sich die Abgeordneten des Bundestages über die Arbeit der Regierung informieren können. Dafür stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, wie kleine oder große Anfragen der Abgeordneten an die Regierung oder die aktuelle Stunde während der Plenarsitzung. Darüber hinaus gibt es Gremien und (ständige) Ausschüsse, die ein Auge auf die Arbeit der Regierung werfen. Sog. Untersuchungsausschüsse werden z.B. dann eingesetzt, wenn eine Thematik besonders stark aufgearbeitet werden soll. Ein sehr bekannter ist der NSU-Untersuchungsausschuss, welcher sich mit der Aufklärung der Verbrechen des „nationalsozialistischen Untergrundes“ befasst hat. Außerdem: Durch Petitionen können auch alle Bürger*innen die Regierung kontrollieren! Eine Petition fordert die Regierung zum Handeln oder zur Unterlassung einer Handlung auf, indem eine bestimmte Anzahl an Unterschriften (beim Bundestag: 50.000) gesammelt werden.

Wahlfunktion

Die Wahlfunktion ist eine weitere Aufgabe des Bundestages. Wichtige Ämter, wie das Amt des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin, werden durch die Abgeordneten des Parlaments gewählt. Der Vorschlag für den/die Kanzler*in macht der/die Bundespräsident*in. Die Wahl ist geheim, funktioniert also über Stimmzettel und Wahlkabinen. Der/die Bundespräsident*in wird im Übrigen von der Bundesversammlung, also dem Zusammenschluss von Bundestag und Bundesrat, gewählt.

Öffentlichkeitsfunktion

Eine weitere, aber nicht zu vergessene Funktion ist die Öffentlichkeitsfunktion. Das Parlament arbeitet nicht im Geheimen, sondern transparent. Die Plenarsitzungen sind öffentlich zugänglich und werden im Fernsehen und Internet live übertragen. Die dazugehörigen Protokolle können im Nachgang gelesen werden. Es finden Pressekonferenzen zu verschiedensten Themen statt und interessierte Besucher*innen können dem Bundestag jederzeit einen Besuch abstatten und der Plenarsitzung beiwohnen. Mehr Informationen hierzu gibt es in unserem Artikel über die Plenarsitzung!

Was macht der oder die Bundestagspräsident*in?

Der/die Bundestagspräsident*in ist der/die Vorsitzende des Bundestags und vertritt diesen nach außen, wird also auch zu Staatsempfängen eingeladen, hält Reden bei wichtigen politischen und gesellschaftlichen Anlässen und wahrt die Würde des Bundestags und die Rechte seiner Mitglieder. Der/die Bundestagspräsident*in bekleidet nach dem/der Bundespräsident*in das zweitwichtigste politische Amt in Deutschland – noch vor der Kanzlerin bzw. dem Kanzler! Er/sie leitet durch die Plenarsitzung, indem er/sie diese eröffnet und schließt sowie verschiedene Tagesordnungspunkte aufruft. Er/sie achtet auf die Länge der Redezeiten, ist Chef*in der Haus- und Geschäftsordnung, achtet auf Verstöße gegen diese und kann Abgeordnete ermahnen und diesen bspw. das Wort entziehen. Bei seiner/ihrer Arbeit wird der/die Bundestagspräsident*in von dem sog. Präsidium und Schriftführerinnen unterstützt. Er/sie wechselt sich bei der Leitung der Sitzung mit seinen/ihren Stellvertreter*innen ab.

Der Arbeitsalltag der Abgeordneten

Der Arbeitsalltag von Abgeordneten, den Vertreter*innen des Volkes, ist sehr vielfältig. Eine Arbeitswoche kann gut 60 bis 80 Stunden lang sein, am Wochenende wird oftmals gearbeitet. Abgeordnete sind für einzelne Themenbereiche wie Wirtschaft, Gesundheit oder Bildung tätig. Sie sitzen hierfür in Arbeitskreisen und Ausschüssen. Hinzu kommen die regelmäßig stattfindenden Plenarsitzungen. Da die Abgeordneten aus ganz Deutschland in den Bundestag gewählt worden sind, ist für sie die sog. Wahlkreisarbeit besonders wichtig. Jede*r Abgeordnete*r hat neben einem Büro in Berlin auch ein Büro in seinem/ihrem Wahlkreis. Vor Ort sind die Abgeordneten Ansprechpartner*innen für ihre Wählerschaft, versuchen bei Problemen zu unterstützen und nehmen sich den Anliegen der Menschen an.

Für mehr Informationen steht Ihnen Bildungsreferentin Lisa Porsch unter l.porsch@aktion-zivilcourage.de bereit.